Donnerstag, 8. Oktober 2009

1000 Mark pro Todesschuss-Jagd auf DDR Flüchtlinge


Verfaßt von TeamStasiopfer (www.stasiopfer.de) Von Stefan Appelius

Nicht nur an der Mauer, auch an den Grenzen der sozialistischen "Bruderländer" ließ die SED-Führung Jagd auf "Republikflüchtlinge" machen. An bulgarische Grenzer zahlte das Ostberliner Regime offenbar eine regelrechte Kopfprämie für jeden erschossenen DDR-Bürger. Deren Leichen wurden einfach im Grenzstreifen verscharrt.

"Republikflüchtlinge": So hießen im Jargon der SED Bürger, die aus der DDR in den Westen wollten. Den Ost-Berliner Herrschern galten sie als Staatsfeinde und Verbrecher, deren Flucht verhindert werden musste, kostete was es wolle - auch wenn es ihren Tod bedeutete. Bis Ende 1989 starben nach neuesten Erkenntnissen wohl 600 bis 800 Ost-Flüchtlinge an Berliner Mauer und deutsch-deutscher Grenze.

Gezielt getötet wurden DDR-Bürger auf dem Weg gen Westen aber nicht nur an der innerdeutschen Grenze. Auch die Flucht über die sozialistischen "Bruderländer" wie Ungarn oder Bulgarien war brandgefährlich und endete nicht selten tödlich. In der Balkanrepublik am Schwarzen Meer ging es dabei besonders blutig und brutal zu - mit ausdrücklicher Billigung der SED-Oberen in Ost-Berlin.

Nach Aussagen ehemaliger bulgarischer Grenzoffiziere, die die bulgarische Zeitschrift "Anti" schon Anfang 1993 veröffentlichte, zahlte die DDR-Botschaft in Sofia bulgarischen Grenzern für jeden getöteten DDR-Flüchtling eine Prämie in Höhe von 2000 Lewa, damals umgerechnet etwa 1000 D-Mark - im bettelarmen Bulgarien ein kleines Vermögen. Außerdem wurden die Todesschützen mit mehreren Tagen Sonderurlaub ausgezeichnet, eine auch in der DDR und in anderen Ostblockländern übliche Praxis. Ehemalige bulgarische Mitarbeiter der DDR-Botschaft in Sofia bestätigten der Zeitschrift seinerzeit, dass bulgarische Grenzer bei "vereitelten Grenzdurchbrüchen" Kopfgelder aus der DDR erhalten hätten. Der Bericht blieb in Deutschland aber weitgehend unbeachtet.

Im Grenzstreifen verscharrt

Sollten DDR-Behörden tatsächlich Kopfgelder an bulgarische Grenzer für die Tötung fluchtwilliger Bürger gezahlt haben, würde das möglicherweise auch erklären, warum einzelne ostdeutsche Flüchtlinge in Bulgarien mit Schüssen in den Hinterkopf regelrecht exekutiert wurden. Diese Todesart, die zuletzt bei einem Fall aus dem Juli 1989 dokumentiert wurde, wird durch Obduktionsberichte zweifelsfrei belegt.

Menschenverachtend war auch der Umgang mit den sterblichen Überresten der Opfer. Aus jetzt bekannt gewordenen Akten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) ergibt sich, dass die Leichen von an der Grenze getöteten DDR-Bürgern in Bulgarien bis Mitte der siebziger Jahre nur in Einzelfällen auf Friedhöfen beigesetzt wurden. In der Regel wurden sie an Ort und Stelle im Grenzstreifen verscharrt - wo sie zum Teil von wilden Tieren gefressen wurden. "Im Grenzgebiet wurden menschliche Gebeine entdeckt, die von Schakalen und streunenden Hunden aus der Erde geholt worden waren", sagt ein der Redaktion einestages namentlich bekannter Hochschullehrer aus Sofia, der jahrelang das Schicksal ostdeutscher Flüchtlinge in Bulgarien erforscht hat.

Beleg für diese unmenschliche Praxis war ein jetzt in Stasi-Akten aufgefundenes Geheimabkommen, das die DDR-Botschaft in Sofia Ende Februar 1975 mit dem bulgarischen Generalstaatsanwalt geschlossen hatte. Darin wurde festgelegt, dass die Leichen der im Grenzgebiet getöteten ostdeutschen "Straftäter" zukünftig zu überführen seien oder auf einem "öffentlichen Friedhof der Volksrepublik Bulgarien" beizusetzen seien - im Umkehrschluss fand dies bis dahin also nicht statt. Die Vereinbarung zwischen DDR und Bulgarien war das Resultat eines jahrelangen Kampfes der Eltern zweier in Bulgarien erschossener ostdeutscher Teenager, deren Leichen spurlos verschwunden waren. Die Eltern hatten sich bei ihrem Ringen um Aufklärung der Todesfälle nicht wie andere Angehörige von den DDR-Behörden einschüchtern lassen.

Ungeklärter Verbleib

Bis heute ist der Verbleib der sterblichen Überreste mehrerer in Bulgarien erschossener DDR-Bürger unbekannt. Einigermaßen sicher ist nur: Verbrannt wurden sie nicht, denn das war in der Bulgarien gesetzlich verboten. Kurz vor Ende der Volksrepublik 1990 untersagte der damalige bulgarische Innenminister Atanas Semerdjiev Grabungen im Grenzgebiet, offiziell um die "Grabesruhe der Toten" zu respektieren, so damals der SPIEGEL. Bis heute mag sich weder das Innenministerium noch die Pressestelle der bulgarischen Grenztruppen zu den damaligen Vorgängen äußern. Interviewanfragen aus Deutschland wurden bisher abgelehnt, jegliche Akteneinsicht verweigert.

Wie viele DDR-Bürger bei Fluchtversuchen in Bulgarien ums Leben kamen, wird wohl niemals genau herauszufinden sein. Nach Angaben bulgarischer Grenzer wurden ganze Familien mit Frauen und Kindern "ausgelöscht". Heute ist aus MfS-Akten bekannt, dass es mindestens 2000 Fluchtversuche von DDR-Bürgern über die bulgarischen Grenzen gab. Doch bisher sind erst 17 ostdeutsche Opfer des bulgarischen Grenzregimes namentlich bekannt.

Kein einziger der Todesschützen unter den bulgarischen Grenzern wurde bis heute rechtskräftig verurteilt, ebenso wenig wie die politisch verantwortlichen früheren Mitglieder des Politbüros der BKP. Im Gegensatz zu anderen Ostblockländern blieben die "Anweisungen zum Schusswaffengebrauch im Grenzgebiet" in der Balkanrepublik auch nach der Wende jahrelang unverändert in Kraft. Das musste auch die deutsche Botschafterin Christel Steffler erleben: Im Sommer 1994 wurde sie von der bulgarischen Polizei von einer Fahrt ins Grenzgebiet abgehalten, weil ihr die dazu erforderliche "Sondererlaubnis" fehlte.

"Das sind DDR-Bürger, die im Ausland ums Leben kamen"

In der Bundesrepublik ist das Interesse für die Aufarbeitung dieses tragischen Kapitels der deutsch-deutschen Geschichte bisher gering. So gelten jene DDR-Bürger, die bei Fluchtversuchen über die "verlängerte Mauer" im Ausland ums Leben kamen, bis heute nicht als Opfer des DDR-Regimes - der Gesetzgeber hat diesen Personenkreis schlicht übersehen. Bis heute fühlt sich niemand zuständig, die sterblichen Überreste dieser Flüchtlinge, soweit ihre Gräber überhaupt bekannt sind, in die Bundesrepublik zu überführen.

Die Gräber all jener an der bulgarischen Grenze erschossenen Deutschen, die in den achtziger Jahren in die DDR überführt und dort beigesetzt wurden, dürfen wegen fehlender Rechtsgrundlage bis heute nicht in "Opfergräber" umgewandelt werden und können damit nicht auf Dauer als Gedenkstätten erhalten werden. Diese Toten seien keine Opfer totalitärer Gewaltherrschaft, sagte die zuständige Sachgebietsleiterin in der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Anfrage: "Das sind DDR-Bürger, die im Ausland ums Leben kamen."

SPON vom 07.11.2007, von Stefan Appelius

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